Damit es beim Grillen zu keiner bösen Überraschung kommt, sollten einige Dinge beachtet werden:
- Der Grill gehört ausschließlich ins Freie. Auch bei schlechtem Wetter darf man niemals in geschlossenen Räumen grillen oder den Grill auskühlen lassen, die Brandgase sind eine akute Lebensgefahr!
- Der Grill muss einen sicheren Stand haben.
- Im Bereich des Grillplatzes muss darauf geachtet werden, dass nichts angekokelt werden kann – ggf. muss für einen nicht brennbaren Streifen (Erde, Sand, Steine) um den Grillplatz gesorgt und z.B. ein Eimer mit Sand als Löschmittel bereitgehalten werden. Sollte es trotz aller Vorsicht doch zu einem größeren Brand kommen, umgehend die Feuerwehr unter Notruf 112 alarmieren.
- Beim Kauf eines Grills stehen die DIN-EN-1860-1 und das GS-Zeichen für Qualität sowie Sicherheit .
- Bei Grillanzündern kommt es auf die DIN-EN-1860-3 an. Spiritus oder andere brennbare Flüssigkeiten wie Benzin, Lampenöl o.ä. sollten zum Anzünden der Grillkohle nie verwendet und diese auch nicht während des Grillens in die Glut gegossen werden. (Hier kann sonst eine Stichflamme zu ernsthaften Brandverletzungen führen.)
- Ein brennender Grill darf niemals unbeaufsichtigt gelassen werden.
- Kinder sollten immer eine ausreichenden Abstand zum Grill halten.
- In der Natur darf nur auf dafür ausgewiesenen Plätzen gegrillt werden.
- Asche und Kohle nach dem Ende des Grillens vollständig ausbrennen bzw. abkühlen lassen und erst dann entsorgen. Noch glühende Kohlen niemals mit Wasser löschen, da die explosionsartig entstehende Dampfwolke zu schweren Verbrühungen führen kann.